Geschmacksmusteranmeldung

Geschmacksmusteranmeldung
kann national beim  Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) erfolgen ( Geschmacksmuster), daneben ist die internationale Anmeldung möglich ( Haager Abkommen,  Gemeinschaftsgeschmacksmuster). Über die Anmeldeerfordernisse informiert die Geschmacksmusterverordnung (GeschmMV) vom 11.5.2004 (BGBl I 884) und das Merkblatt für Geschmacksmusteranmelder des DPMA.

Lexikon der Economics. 2013.

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